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Qualifikations-Knowhow

In Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich stellen wir den MAC-Mitgliedern hier Informationen zur Verfügung, die für sie als Absolvent:in einer Meister- bzw. Befähigungsprüfung nützlich sind.

Der eintragungsfähige Meistertitel

Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, sind derzeit bereits berechtigt, sich mit Bezug auf das jeweilige Handwerk als „Meisterin“ oder „Meister“ zu bezeichnen. Seit 21. August 2020 dürfen diese Personen die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ auch vor ihrem Namen führen.

Mit der Novelle zur Gewerbeordnung (BGBl. I Nr. 130/2024) sind seit 23. August 2024 auch Absolvent:innen einer handwerksähnlichen Befähigungsprüfung zur Führung und Eintragung des Meistertitels berechtigt.

Gütesiegel „Meisterbetrieb“ & „staatlich geprüft“

Um Unternehmen, deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer eine Meisterprüfung oder eine staatliche Befähigungsprüfung abgelegt hat, die Möglichkeit zu bieten, sich auch im Außenauftritt abzuheben, wurde auf Anregung der Wirtschaftskammerorganisation vom Wirtschaftsministerium die Möglichkeit geschaffen, sich über Gütesiegel auszuzeichnen.

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